Alle Installationen im Bereich Trinkwasser in Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten müssen in regelmäßigen Zeitabständen untersucht werden, wenn:
Grundsätzlich gilt: Alle Unterlagen, die eine Prüfung und deren Ergebnisse belegen, müssen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.
Pflichtuntersuchung bei gewerblichen Gebäuden
Der späteste Zeitpunkt für die Erstuntersuchung auf Legionellen bei untersuchungspflichtigen Anlagen im Bereich gewerblicher Nutzung ist der 31.12.2013 !
Zusätzlich muss die Entnahme von Proben mindestens alle drei Jahre wiederholt werden.
Zuständig für eine rechtzeitige Überprüfung ist jeweils der Betreiber der Trinkwasseranlage. Dies ist in den meisten Fällen der Eigentümer des Gebäudes.
Pflichtuntersuchung für öffentliche Gebäude
Gebäude gelten als öffentliche Gebäude, wenn die Trinkwasserinstallationen einem wechselnden Personenkreis zur Verfügung steht. Unter diese Kategorie fallen z.B. KiTas, Schulen, Stadien, Hotels oder Krankenhäuser. Hier wird aber noch einmal differenziert. Einige öffentliche Gebäude wie Hotels können vom Gesundheitsamt entweder als öffentlich oder als gewerblich ausgelegt werden.
Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, nachzufragen. Im Bereich der öffentlichen Gebäude wird zwischen Gebäuden mit und ohne Risikogruppe unterschieden. Im ersten Fall (mit Risikogruppe) gilt ausnahmslos eine Überprüfung im Einjahresintervall. Ansonsten ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, den Untersuchungszeitraum auf bis zu drei Jahre zu erweitern. Hierfür müssen drei Überprüfungen, die jeweils im Einjahresrhytmus entnommen wurden, unbedenklich gewesen sein. Außerdem dürfen keine deutlichen Leerstandszeiten für das Gebäude vorliegen und alle Installationen im Trinkwasserbereich müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Der späteste Zeitpunkt für die Erstuntersuchung auf Legionellen bei untersuchungspflichtigen Anlagen im Bereich öffentlicher Gebäude ist der 31.12.2013 !
Zusätzlich muss die Entnahme von Proben jährlich wiederholt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich der Zeitraum bei öffentlichen Gebäuden ohne Risikogruppen auf bis zu drei Jahre erhöhen.
Achtung:
Für Neuinstallationen von Großanlagen im Bereich der öffentlichen Gebäude besteht nach wie vor eine Anzeigepflicht beim Gesundheitsamt (Meldepflicht).
Was ist eine untersuchungspflichtige Anlage?
Als untersuchungspflichtige Trinkwasseranlage gelten bestimmte Großanlagen, die meist in größeren Wohnobjekten installiert sind. Ein- und Zweifamilienhäuser sind von der Untersuchungspflicht ausgenommen. Die betroffenen Großanlagen sind Anlagen zur Erwärmung von Trinkwasser mit mehr als 400 Litern (Speichervolumen). Dies gilt ebenso bei Warmwasserleitungen mit mehr als drei Litern Inhalt bei der längsten Rohrleitung. Es reicht, wenn eines der Kriterien erfüllt ist. Folglich ist eine untersuchungspflichtige Großanlage auch eine Trinkwasseranlage, die zwischen der am weitesten entfernten Wasserentnahmestelle und dem Gerät zur Erwärmung des Wassers mehr als 3 Liter Wasserinhalt beinhaltet.
Trinkwassercheck
Damit Ihre Trinkwasserversorgung den Vorschriften entspricht, raten wir Ihnen zu einem Trinkwasser-Check. Denn die deutsche Trinkwasserverordnung ist eines der strengsten Lebensmittelgesetze weltweit. Beim Trinkwasser-Check werden verwendete Materialien, Werkstoffe und die Anschlüsse geprüft und die Armaturen und Rohrleitungen inspiziert. Wir, als Fachunternehmen in diesem Bereich, helfen Ihnen gern weiter.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gern zum Thema Legionellen, Trinkwasserverordnung und Trinkwassercheck in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden.
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