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Allgemeines zum Thema Trinkwasserverordnung und Legionellen

Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung trat erstmalig im Jahre 2001 in Kraft und gewährleistete fortan einen besonders hohen Qualitätsstandard unseres Trinkwassers in Deutschland. Die in ihr festgelegten Anforderungen umfassen:

  • die Beschaffenheit des Trinkwasser
  • die Aufbereitung des Wassers
  • die Pflichten der Wasserversorger
  • die Überwachung des Trinkwassers

Was zählt als Trinkwasser?

Unter Trinkwasser versteht man im allgemeinen: Wasser, welches für den menschlichen Gebrauch gedacht ist. Hierbei gibt es Ausnahmen aus dieser allgemein gehaltenen Regel. Wasser, welches sich zum Beispiel in Geräten befindet, für die eine Sicherheitsvorrichtung vorgeschrieben ist, ist davon nicht betroffen. Einige Überlaufgarnituren und Wannenarmaturen mit eingebauter Sicherung können diese Prämissen erfüllen. Diese und andere Ausnahmeregelungen müssen also beachtet werden. In Paragraph §3 ist genau geregelt, was genau mit Trinkwasserinstallation, einer gewerblichen oder öffentlichen Nutzung gemeint ist.

Verordnungen zur Änderung der Trinkwasserverordnung

Am 1. November 2011 trat die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft. Am 12. Oktober 2012 wurde die Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vorgelegt. Am 14. Dezember 2012 ist auch diese offiziell in Kraft getreten. Damit sind wesentliche Änderungen verbunden. Sie enthält Regelungen u.a. in Bezug auf Legionellenuntersuchungen in Trinkwassererwärmungsanlagen.

Was sind Legionellen?

Legionellen sind eine im Wasser lebende Bakterienart. Die besten Bedingungen für diese Bakterien sind im Bereich von 25 bis 50 °C mit einer geringen Frischwasserzufuhr. Der Namensgeber für diese Bakterien ist die Legionärskrankheit. Wenn diese Bakterien lange in einem Rohrsystem verweilen können und günstige Wachstumsbedingungen haben, besteht Gefahr für eine Ausbreitung der Bakterien. Eine Übertragung von Legionellen ist theoretisch schon durch einfachen Kontakt mit dem Leitungswasser möglich. Aber nicht jede Berührung mit Legionellen führt zu einer Gefährdung der Gesundheit. Ein gesunder Mensch, der legionellenhaltiges Wasser zu sich nimmt, sollte normalerweise gesund bleiben. Wenn das Wasser aber nebelig zerstäubt wird, wie z.B. in einer Klimaanlage oder beim Duschen (Wasserdampf), besteht die Möglichkeit, dass die Bakterien in tiefe Lungenbereiche eindringen. Das Einatmen solches zerstäubten Wassers ist sehr gefährlich. Alles, was Wasser also in Form von Wassertröpfchen abgibt, ist gesundheitsgefährdend, sofern Legionellen in dem darin enthaltenen Wasser vorhanden sind.

Eine Untersuchungspflicht besteht in Bezug auf Warmwasserinstallationen, die eine Vernebelung des Trinkwassers verursachen.

Trinkwassercheck

Damit Ihre Trinkwasserversorgung den Vorschriften entspricht, raten wir zu einem Trinkwassercheck.  Denn die deutsche Trinkwasserverordnung ist eines der strengsten Lebensmittelgesetze weltweit. Beim Trinkwasser-Check werden verwendete Materialien, Werkstoffe und der Hausanschluss geprüft und die Armaturen und Rohrleitungen inspiziert.

Wenn Sie eine persönliche Beratung zu diesem Thema wünschen, nehmen Sie doch einfach Kontakt zu uns auf. Wir informieren Sie gern zum Thema Trinkwasserverordnung, Zuständigkeiten, Legionellen und Trinkwassercheck.

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