Trinkwasserverordnung

Trinkwasser muss sauber sein!

Schließlich nutzen wir es nicht nur in Bereichen, in welchen die Qualität eine untergeordnete Rolle spielt (Toilettenspülung), sondern auch zum Kochen, zur Körperpflege und (wie der Name besagt) zum Trinken. Die Qualität des Trinkwassers ist nicht nur abhängig vom Härtegrad etc.: auch alte oder beschädigte Leitungen und Mängel an Zapfstellen können sie immens beeinträchtigen. Die Anforderungen an u.a. Werkstoffe und Trinkwasserinstallationen werden durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) geregelt.

Trinkwasserverordnung 2011 / 2012 / 2013

Zum 1. November 2011 trat die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft. Am 12. Oktober 2012 wurde die Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vorgelegt. Am 14. Dezember 2012 ist auch diese offiziell in Kraft getreten. Damit sind wesentliche Änderungen verbunden.

Die Allgemeinen Anforderungen umfassen unter anderem:

  • Arbeit an Trinkwasser-Installationen nur vom Fachunternehmen
  • regelmäßige Wartung für untersuchungspflichtige Großanlagen (selbstständig nachkommen – ohne Aufforderung durch das Gesundheitsamt)
  • bauliche Trennung von Trinkwasser- und Nichttrinkwasserinstallationen
  • Kennzeichnungspflicht von Nichttrinkwasseranlagen
  • Entnahme von Trinkwasserproben für mikrobiologische und chemische Untersuchungen nur vom zertifizierten Fachmann

Weitere wichtige Neuerungen:

  • Festlegung der Erstuntersuchung auf Legionellen für untersuchungspflichtige Großanlagen bis spätestens zum 31.12.2013!
  • Untersuchungs- und Aufzeichnungspflichten (Für dokumentierte Prüfungsunterlagen gelten zehn Jahre Aufbewahrungspflicht!)
  • geänderte Anzeigepflichten ab Dezember 2012
  • Anzeige- und Handlungspflichten bei Nichteinhaltung der Anforderungen
  • Pflicht zur Information der Verbraucher

Für die Betreiber von Trinkwasseranlagen gelten somit besondere Pflichten: Wartung und Instandhaltung. Ziel ist es, dass die Anlage den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Diese ergeben sich aus den Normen DIN EN 806, DIN EN 1717 sowie DIN 1988 und sind uns als Ihrem Fachbetrieb bekannt.

Alle Angaben ohne Gewähr